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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 15. September 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe

(1) Anbieter und Vertragspartner des Kunden ist die BlankTrading UG (haftungsbeschränkt), Gabriele-Münter-Straße 31, 73760 Ostfildern, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Leo Solomon, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 795737, USt-IdNr. DE369517679 (nachfolgend „Anbieter", „wir" oder „uns").

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „QuickTeam" und der zugehörigen Dienste (der „Dienst") zwischen dem Anbieter und dem Kunden. QuickTeam ist ein Werkzeug zur Personaleinsatz- und Schichtplanung, das über das Internet als Webanwendung sowie als App für iOS und Android bereitgestellt wird. Die Apps stehen zur Verfügung, soweit sie in den jeweiligen App-Stores veröffentlicht sind.

(3) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Er richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er den Dienst in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.

(4) Kunde und alleiniger Vertragspartner ist der Unternehmer, für dessen Geschäftsbetrieb das Konto eingerichtet wird („Kunde“), nicht eine bloße Betriebsbezeichnung und nicht die registrierende Person, soweit diese wirksam für einen anderen Unternehmer handelt. Der Kunde stellt sicher, dass er anhand der Konto- und Rechnungsangaben eindeutig identifizierbar ist. „Nutzer“ sind die natürlichen Personen, insbesondere Beschäftigte, die der Kunde zur Nutzung im Rahmen dieses Vertrags berechtigt. Der Kunde unterweist seine Nutzer in den für sie maßgeblichen Nutzungspflichten und haftet für deren Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften. Eigene Pflichten des Anbieters bleiben unberührt.

(5) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen den Dienst vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst für die Dauer des Vertrags in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet bereit. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der Software; diese wird ihm zeitlich befristet zur Nutzung überlassen. Auf die Bereitstellung finden die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) ergänzend Anwendung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters und dem gewählten Tarif. Zum Funktionsumfang gehören insbesondere die Verwaltung von Mitarbeitern und Rollen, die Schicht- und Einsatzplanung einschließlich automatisch erstellter Planvorschläge, die Verwaltung von Verfügbarkeiten, Präferenzen, Urlaub und Abwesenheiten, Schichttausch, Notfallvertretung, teaminterne Mitteilungen mit Umfragen und Checklisten sowie Benachrichtigungen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln, anzupassen und zu verbessern sowie einzelne Funktionen zu ändern oder zu ersetzen, sofern der vertraglich vereinbarte Kernnutzen für den Kunden erhalten bleibt und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Wesentliche Einschränkungen des Leistungsumfangs richten sich nach § 13.

(4) Übergabepunkt für die Leistungen des Anbieters ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die Verbindung zwischen diesem Übergabepunkt und den Endgeräten der Nutzer, für die Endgeräte selbst sowie für eine geeignete Internetverbindung ist der Kunde verantwortlich.

(5) Push-Benachrichtigungen werden nur in den Apps für iOS und Android zugestellt. Ihre Zustellung hängt von den Diensten der Plattformbetreiber (insbesondere Apple und Google) sowie von den Geräte- und App-Einstellungen der Nutzer ab. Der Anbieter schuldet die Übergabe der Benachrichtigung an diese Dienste, nicht ihre Zustellung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

(6) Die Tarife unterscheiden sich insbesondere nach der Höchstzahl der Mitarbeiter, die der Kunde im Dienst führen darf; deaktivierte und entfernte Mitarbeiter zählen nicht mit. Die Grenzen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Abs. 2). Überschreitet der Kunde die Grenze seines Tarifs nicht nur vorübergehend, kann der Anbieter ihn in Textform auffordern, in einen passenden Tarif zu wechseln. Wechselt der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Aufforderung und verringert er die Zahl auch nicht auf die Grenze seines Tarifs, kann der Anbieter den Vertrag zum Ende des dann laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Eine Nachberechnung für zurückliegende Zeiträume erfolgt nicht.

(7) Ein Vertrag umfasst jeweils einen Betrieb an einem Standort. Für mehrere Standorte oder eine Mitarbeiterzahl über der Grenze des größten Tarifs können individuelle Konditionen vereinbart werden; diese gehen den AGB vor (§ 14 Abs. 1).

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Konten

(1) Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus. Der Kunde hat die abgefragten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und aktuell zu halten.

(2) Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags zu diesen AGB ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter nach Bestätigung der E-Mail-Adresse den Betrieb des Kunden im Dienst anlegt.

(3) Die Person, die die Registrierung für den Kunden vornimmt, versichert, zu dessen Vertretung berechtigt zu sein. Dasselbe gilt für Nutzer, die für den Kunden Erklärungen im Dienst abgeben, insbesondere Zustimmungen nach § 13 oder Erklärungen zum Abonnement.

(4) Der Kunde verwaltet die Konten und Berechtigungen seiner Nutzer eigenverantwortlich. Er hat Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen. Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über seine Konten und die Konten seiner Nutzer erfolgen, soweit er dies zu vertreten hat.

§ 4 Verfügbarkeit, Wartung, Support, Datensicherung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Dienstes am Übergabepunkt, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Nicht als Einschränkung der Verfügbarkeit gelten Zeiten angekündigter Wartung, Zeiten der Nichtverfügbarkeit aus Gründen höherer Gewalt (§ 11) sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Störungen des Internets oder von Telekommunikationsnetzen jenseits des Übergabepunkts und Störungen an Endgeräten des Kunden oder seiner Nutzer.

(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit sie zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung führen können, mit angemessener Frist angekündigt. Dringende Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen kann der Anbieter jederzeit ohne vorherige Ankündigung durchführen.

(3) Support leistet der Anbieter in deutscher und englischer Sprache per E-Mail. Anfragen werden innerhalb angemessener Frist bearbeitet; bestimmte Reaktionszeiten schuldet der Anbieter nur, soweit sie in der Leistungsbeschreibung genannt oder individuell vereinbart sind.

(4) Der Anbieter sichert die Datenbank regelmäßig, mindestens täglich. Diese Datenbanksicherung umfasst keine separat gespeicherten Anhangdateien. Für solche Dateien sind gesonderte, dem Risiko angemessene Sicherungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich und vom Anbieter zu gewährleisten. Einzelheiten, insbesondere zur Aufbewahrungsdauer der Sicherungen, ergeben sich aus Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags (§ 7 Abs. 3).

§ 5 Preise, Testphase und Zahlungsbedingungen

(1) Die Nutzung des Dienstes durch den Kunden ist nach Ablauf der kostenlosen Testphase (Abs. 2) entgeltlich. Vertrags- und zahlungspflichtig ist allein der Kunde (der Betriebsinhaber); die vom Kunden eingeladenen Nutzer (insbesondere seine Beschäftigten) zahlen für die Nutzung kein Entgelt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Tarifwahl gültigen Preise des gewählten Tarifs gemäß der jeweils aktuellen Preisliste auf der Website des Anbieters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit der Anbieter eine kostenlose Testphase anbietet, beginnt sie mit der Wahl des Tarifs im Anschluss an die Registrierung; ihre Dauer ergibt sich aus dem Angebot zu diesem Zeitpunkt. Während der Testphase fällt kein Entgelt an. Das Ende der Testphase und der Betrag der ersten Abbuchung werden dem Kunden angezeigt, bevor er ein Zahlungsmittel hinterlegt.

(3) Hinterlegt der Kunde während der Testphase ein Zahlungsmittel, geht der Vertrag mit Ablauf der Testphase ohne weitere Erklärung in das entgeltliche Abonnement des gewählten Tarifs über. Hinterlegt er keines, wird das Abonnement mit Ablauf der Testphase ohne Entgelt ruhend gestellt; der Anbieter ist berechtigt, die Verwaltungsfunktionen des Dienstes für diese Zeit zu sperren. Der Kunde kann das Abonnement innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Ablauf der Testphase durch Hinterlegen eines Zahlungsmittels fortsetzen; das entgeltliche Abonnement beginnt dann mit dem Hinterlegen. Geschieht das nicht, endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für den Export und die Löschung der Daten gilt auch in diesem Fall § 6 Abs. 4.

(4) Das Abonnement wird monatlich abgerechnet; das Entgelt ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungsmonat fällig. Der Anbieter kann zusätzlich Abrechnungszeiträume mit längerer Laufzeit (z. B. eine jährliche Abrechnung) anbieten; in diesem Fall ist das Entgelt im Voraus für den jeweils gewählten Zeitraum fällig.

(5) Die Zahlung erfolgt über Stripe (Stripe Payments Europe, Limited). Der Kunde hinterlegt ein Zahlungsmittel und erteilt die für die jeweilige Zahlungsart erforderliche Autorisierung, etwa ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Zahlungsbedingungen werden im Zahlungsformular angezeigt. Der Anbieter stellt elektronische Rechnungen bereit, etwa im Kundenportal; der Kunde stimmt dieser Form zu, soweit eine Zustimmung erforderlich ist. Vor einer kostenpflichtigen Aktivierung teilt der Kunde seine rechtliche Firma bzw. seinen Namen und seine vollständige Rechnungsanschrift mit. Eine vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist anzugeben, soweit sie für die zutreffende steuerliche Behandlung benötigt wird. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; eine fehlende oder noch nicht bestätigte UID allein entscheidet nicht abschließend über den steuerlichen Status.

(6) Scheitert der Einzug eines fälligen Entgelts, wird der Einzug innerhalb der folgenden vierzehn (14) Tage erneut versucht und der Kunde darüber informiert. Bis zum Zahlungseingang darf der Anbieter die Verwaltungsfunktionen einschränken. Ist das Entgelt vierzehn (14) Tage nach Fälligkeit nicht gezahlt, endet der Vertrag mit Ablauf des zuletzt bezahlten Abrechnungszeitraums; für den nicht bezahlten Zeitraum wird kein Entgelt geschuldet. Eine Ausnahme gilt bei einem Neuabschluss ohne erneute Testphase: Wird die erste Zahlung zunächst mit verzögerter Bestätigung verarbeitet und anschließend als fehlgeschlagen gemeldet, obwohl das neue Abonnement bereits aktiviert wurde, darf der Anbieter dieses Abonnement sofort beenden. Für den nicht bezahlten ersten Zeitraum fällt dann kein Entgelt an; ein erneuter Abschluss mit einem gültigen Zahlungsmittel bleibt möglich. Wird dagegen eine bereits erfolgreich geleistete Zahlung für einen genutzten Zeitraum nachträglich zurückgebucht, bleibt das dafür geschuldete Entgelt bestehen; erforderliche Bankgebühren trägt der Kunde, soweit er die Rückbuchung zu vertreten hat. Gesetzliche Einwendungen bleiben unberührt.

(7) Änderungen des vereinbarten Nettopreises für einen bestehenden Vertrag bedürfen der Zustimmung des Kunden. Der Anbieter kann sie mindestens sechs (6) Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform anbieten; § 13 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ohne Zustimmung bleibt der bisherige Preis bestehen, solange der Vertrag fortgeführt wird. Änderungen des gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrags werden zum gesetzlichen Zeitpunkt berücksichtigt und sind keine Änderung des Nettopreises.

(8) Der Kunde kann mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder mit der Forderung des Anbieters im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Gegenforderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über ein monatlich abgerechnetes Abonnement hat nach Ablauf der Testphase eine Laufzeit von einem (1) Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, solange er nicht beendet wird. Bietet der Anbieter einen Abrechnungszeitraum mit längerer Laufzeit an (z. B. jährlich) und wählt der Kunde diesen, so beträgt die Laufzeit den gewählten Zeitraum und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum.

(2) Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungszeitraums oder zum Ende der Testphase kündigen, über das Kundenportal im Web-Dashboard oder in Textform gegenüber dem Anbieter. Während einer bereits abgelaufenen, ruhenden Testphase ist eine Kündigung mit sofortiger Wirkung möglich. Löscht die für den Kunden handelnde Person ihr Konto, während außer ihr niemand im Betrieb geführt wird, gilt dies als Kündigung mit sofortiger Wirkung. Ohne Kündigung endet der Vertrag in den Fällen des § 5 Abs. 3 oder 6. Mit Vertragsende endet die reguläre Nutzung; Export- und Wechselrechte nach Abs. 4 bis 7 bleiben erhalten. Bei ordentlicher Kündigung zum Periodenende werden bereits gezahlte Entgelte nicht anteilig erstattet. Gesetzliche Erstattungs- und Minderungsansprüche sowie die besondere Abrechnung beim Anbieterwechsel nach Abs. 6 bleiben unberührt.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde in erheblicher Weise gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, oder wenn eine zurückgebuchte Zahlung (§ 5 Abs. 6) trotz Aufforderung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ausgeglichen wird.

(4) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit und bis dreißig (30) Kalendertage nach Vertragsende über die Exportfunktion abrufen. Sie bleibt für berechtigte Führungskräfte trotz Zahlungssperre erreichbar. Ohne nutzbares Konto kann der Kunde die Bereitstellung nach geeigneter Identitäts- und Vertretungsprüfung in Textform verlangen. Ein innerhalb dieser Frist gestelltes Exportverlangen wird unverzüglich, spätestens innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen erfüllt. Der Anbieter kann auf einen vollständigen, tatsächlich abrufbaren Export verweisen; fehlende Daten oder Anhänge sind nachzuliefern. Der Export ist kostenlos. Bei rechtzeitigem Verlangen werden die betroffenen Daten bis zur vollständigen Bereitstellung und anschließend mindestens dreißig (30) Kalendertage zum Abruf aufbewahrt; Beginn und Ende werden dem Kunden mitgeteilt. Vor Ablauf einer noch laufenden Wechsel- oder Abruffrist nach Abs. 6 wird nicht gelöscht. Danach werden die Daten nach Abs. 7 gelöscht.

(5) Exportierbar sind die vom Kunden und seinen Nutzern eingegebenen sowie die bei der Nutzung für seinen Betrieb erzeugten Daten und digitalen Vermögenswerte: Betriebs- und Mitarbeiterdaten, Rollen, Einstellungen, Schichtvorlagen, Planungszeiträume, Schichten und Zuweisungen, Verfügbarkeiten, Vorlieben, Urlaub und Abwesenheiten, Tausch- und Notfallvorgänge, Mitteilungen mit Umfragen, Checklisten und Anhängen sowie Änderungsprotokolle. Die Anlage „Export- und Wechselinformationen“ am Ende dieser AGB ist das unter quickteam.at/agb verfügbare Online-Verzeichnis mit Datenstrukturen, Formaten, Verfahren und bekannten Grenzen. Dort sind die Ausschlüsse einzeln erläutert. Rechte anderer Personen und der Schutz von Zugangsgeheimnissen werden gewahrt, ohne den Wechsel unberechtigt zu behindern; rechtmäßig exportierbare Daten werden nicht allein wegen einer technischen Lücke ausgeschlossen.

(6) Der Kunde kann in Textform den Wechsel zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder auf eigene IKT-Infrastruktur verlangen, auch aus einem kostenlosen Angebot. Für den Beginn des Wechsels gilt keine zusätzliche Kündigungsfrist. Der Kunde benennt das Ziel und gegebenenfalls die von ihm autorisierten Beteiligten; er kann stattdessen die Beendigung und Löschung verlangen. Die Übergangsphase beginnt mit Zugang des Wechselverlangens oder zu einem vom Kunden gewünschten späteren Zeitpunkt. Der Anbieter vollzieht den Wechsel unverzüglich und grundsätzlich innerhalb von höchstens dreißig (30) Kalendertagen. Er unterstützt die Ausstiegsstrategie, stellt die einschlägigen Informationen bereit, unterstützt autorisierte Beteiligte angemessen, führt die vertragsgemäßen Leistungen während der Übergangsphase mit der gebotenen Sorgfalt fort und informiert über bekannte Risiken für die Kontinuität. Ist die Frist technisch nicht durchführbar, begründet er dies innerhalb von vierzehn (14) Arbeitstagen nach dem Verlangen und benennt eine alternative Übergangsphase von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann die Übergangsphase einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern. Nach erfolgreichem Wechsel endet der Vertrag; der Anbieter bestätigt das Vertragsende in Textform. Danach steht eine Abruffrist von mindestens dreißig (30) Kalendertagen ab Ende der Übergangsphase zur Verfügung. Verlangt der Kunde ohne Wechsel die Beendigung und Löschung, endet der Vertrag zum verlangten Zeitpunkt, frühestens mit Zugang der Erklärung; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Es fallen keine Wechselentgelte oder Vertragsstrafen an. Reguläre Nutzungsentgelte fallen nur bis zum Vertragsende an; darüber hinaus vorausgezahlte Entgelte werden anteilig erstattet. Die Datensicherheit bleibt auch während Übertragung und Abruf gewährleistet.

(7) Nach Ablauf der einschlägigen Fristen werden die Betriebsdaten einschließlich verbliebener Kopien gelöscht; bei einem Wechsel setzt die Löschung dessen erfolgreichen Abschluss voraus. Eine vom Kunden ausdrücklich verlangte frühere Löschung nach dem AVV bleibt möglich. Datenbanksicherungen laufen innerhalb von sieben Tagen nach der Löschung aus; bei einer Wiederherstellung werden bereits angeordnete Löschungen erneut umgesetzt. Ausgenommen bleiben gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen sowie die eigenen, zweckgebundenen Vertragsnachweise des Anbieters: Nachweise über die Annahme von AGB und AVV werden nach Ziffer 5.2 der Datenschutzerklärung bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Vertragsende aufbewahrt. Diese eigene Verarbeitung ist von der Auftragsverarbeitung zu trennen und erlaubt keine weitere produktive Nutzung der Betriebsdaten. Die Datenschutzerklärung erläutert die jeweiligen Rechtsgrundlagen und Fristen.

§ 7 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden

(1) Der Kunde nutzt den Dienst ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB. Er stellt sicher, dass er und seine Nutzer den Dienst nicht missbrauchen, insbesondere nicht rechtswidrige, beleidigende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte einstellen, keinen unbefugten Zugriff versuchen, die Funktionsfähigkeit des Dienstes nicht stören und keine Schadsoftware einbringen.

(2) Der Kunde ist Verantwortlicher für die von ihm veranlasste Verarbeitung von Beschäftigtendaten. Er bestimmt und dokumentiert die einschlägigen Rechtsgrundlagen, informiert die Betroffenen und wahrt erforderliche Beteiligungsrechte, insbesondere nach § 87 BetrVG bzw. §§ 96, 96a ArbVG. Die bloße Nutzung des Dienstes ersetzt weder eine Rechtsgrundlage noch eine erforderliche Betriebsvereinbarung. Art. 6 und gegebenenfalls Art. 9 DSGVO sowie anwendbare nationale Beschäftigtendatenschutzvorschriften sind zu beachten. Der Anbieter bleibt für seine eigenen Pflichten, insbesondere als Auftragsverarbeiter und für die datenschutzgerechte Gestaltung seines Dienstes, verantwortlich.

(3) Soweit der Anbieter im Rahmen des Dienstes personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, den der Kunde bei der Registrierung mit dem Anbieter abschließt. Der AVV ist Bestandteil des Vertrags und geht diesen AGB im Falle von Widersprüchen in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter — einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung — frei, die diese wegen einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder seine Nutzer oder wegen einer Verletzung datenschutz- oder arbeitsrechtlicher Pflichten des Kunden gegen den Anbieter geltend machen, soweit der Kunde die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und erkennt Ansprüche nicht ohne Zustimmung des Kunden an.

(5) Der Dienst ist kein Archiv für Unterlagen, die der Kunde aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahren muss. Daten, die der Kunde außerhalb des Dienstes benötigt — etwa für die Lohnabrechnung oder zur Erfüllung von Aufbewahrungspflichten —, sichert er in eigener Verantwortung, insbesondere über den Export nach § 6 Abs. 4.

(6) Der Dienst unterstützt die Personaleinsatzplanung; er ersetzt nicht die Entscheidung des Kunden. Automatisch erstellte Planvorschläge und Hinweise des Dienstes (etwa zu Mindestbesetzung oder Sollstunden) prüft der Kunde vor ihrer Verwendung. Für die Einhaltung arbeitszeit-, arbeitsschutz-, tarif- und sonstiger arbeitsrechtlicher Vorgaben — etwa zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Fristen für die Bekanntgabe von Dienstplänen — bleibt der Kunde verantwortlich. Der Dienst ist kein System zur Erfassung der Arbeitszeit. Mitteilungen und Benachrichtigungen im Dienst ersetzen keine Erklärungen, die gegenüber Beschäftigten einer bestimmten Form oder eines Zugangsnachweises bedürfen.

§ 8 Nutzungsrechte und Rechte an Inhalten

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Dienst im vertraglich vereinbarten Umfang durch sich und seine Nutzer zu nutzen.

(2) Der Kunde und seine Nutzer behalten sämtliche Rechte an den von ihnen eingestellten Inhalten. Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache, räumlich und zeitlich auf die Vertragserfüllung beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten und den berechtigten Nutzern anzuzeigen, soweit dies zur Erbringung des Dienstes erforderlich ist.

(3) Dem Kunden ist es untersagt, die dem Dienst zugrunde liegende Software über die vertraglich eingeräumte Nutzung hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder Dritten zugänglich zu machen, soweit hierfür keine gesetzliche Erlaubnis besteht; § 69e UrhG bleibt unberührt.

§ 9 Gewährleistung / Mängelrechte

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass der Dienst während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung entspricht. Es gelten die Vorschriften des Mietrechts, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, wird ausgeschlossen. Die Haftung des Anbieters richtet sich insoweit nach § 10.

(3) Mängel des Dienstes wird der Anbieter nach Mitteilung durch den Kunden innerhalb angemessener Frist beseitigen. Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine Mängelrechte. Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenso haftet der Anbieter unbeschränkt, soweit er eine Garantie übernommen hat oder soweit zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

(2) Bei der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.

(4) Für Datenverlust gelten die vorstehenden Absätze ohne eine zusätzliche Begrenzung allein auf die Kosten einer Wiederherstellung aus einer Datensicherung. Ein Mitverschulden des Kunden wird nur nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt; die Datensicherungspflichten des Anbieters werden dadurch nicht auf den Kunden verlagert.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, werden durch diesen Paragraphen nicht beschränkt.

§ 11 Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung seiner Leistungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Anbieter nicht zu vertretenden Umstände außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terror, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen. Ausfälle von Dienstleistern, die der Anbieter zur Erbringung des Dienstes einsetzt, gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn sie ihrerseits auf einem solchen Ereignis beruhen. Für die Dauer des Ereignisses sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt.

§ 12 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, die die empfangende Partei rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 13 Änderungen dieser AGB und des Leistungsumfangs

(1) Der Anbieter kann dem Kunden Änderungen dieser AGB und wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs mit Wirkung für die Zukunft anbieten. Er übermittelt das Angebot mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform, macht die Änderungen kenntlich und stellt die geänderte Fassung zur Verfügung.

(2) Eine Änderung wird für den Kunden wirksam, wenn er ihr zustimmt. Die Zustimmung kann in Textform oder durch Bestätigung im Dienst erklärt werden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

(3) Solange der Kunde nicht zugestimmt hat, gelten für ihn die bisherigen Bedingungen. Hat er bis zum geplanten Wirksamwerden nicht zugestimmt, kann der Anbieter den Vertrag zum Ende des Abrechnungszeitraums kündigen, in den dieser Zeitpunkt fällt, oder zu einem späteren Ende eines Abrechnungszeitraums; auf diese Folge weist das Angebot hin. Das Recht des Kunden zur Kündigung nach § 6 Abs. 2 bleibt unberührt.

(4) Keiner Zustimmung bedürfen Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden wirken, sowie die Weiterentwicklung des Dienstes nach § 2 Abs. 3. Für Preisänderungen gilt § 5 Abs. 7.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags der Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.

(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge zu übertragen; der Kunde ist in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn ihm die Fortsetzung mit dem neuen Vertragspartner nicht zumutbar ist.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

(6) Diese AGB sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Maßgeblich und rechtsverbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung; die englische Fassung dient nur der Information.

§ 15 Kontakt

Anbieter: BlankTrading UG (haftungsbeschränkt), Gabriele-Münter-Straße 31, 73760 Ostfildern, Deutschland. Telefonnummer und weitere Angaben: siehe Impressum.

Fragen zu diesen AGB sowie Erklärungen in Textform (etwa Kündigung oder Exportverlangen): blanktrading@web.de.

Anlage — Export- und Wechselinformationen

Verzeichnisstand: 15. September 2026. Diese Anlage ist unter quickteam.at/agb vor Vertragsschluss lesbar und über die Druck-/Speicherfunktion des Browsers speicherbar. Die englische Fassung wird über die Sprachwahl angeboten.

Verfahren, Formate und Schnittstelle

Berechtigte Führungskräfte laden das Paket über Betriebsdaten exportieren in ihrer angemeldeten Sitzung herunter (HTTP GET, JSON, UTF-8). Ein Kundenpasswort muss nicht an einen neuen Anbieter weitergegeben werden; der Kunde kann das Paket selbst übergeben oder eine verifizierte Bereitstellung an einen bevollmächtigten Empfänger verlangen. Für Exportverlangen, fehlende Bestandteile und Wechselkoordination ist blanktrading@web.de zuständig. Einen allgemeinen Import fremder Dienstplandateien, eine laufende Synchronisation mit Fremdsystemen oder einen automatischen Übertragungsassistenten bietet der Dienst derzeit nicht. Eine fachliche Zuordnung im Zielsystem kann erforderlich sein.

Das Paket trägt die Formatkennung quickteam-betriebsexport/2. Es ist ein JSON-Objekt. Unter tabellen stehen Listen von Datensatzobjekten je Tabelle. Kennungen verknüpfen die Datensätze; Beziehungen ergeben sich aus Feldern wie mitarbeiter_id, rolle_id, schicht_instanz_id und betrieb_id. Datum ist ein Kalendertag; zeitzonenbezogene Zeitstempel sind ISO-8601-Werte in UTC. Schichtbeginn und -ende sind lokale Uhrzeiten des Betriebs. Zahlen, Wahrheitswerte, Texte und null bleiben JSON-Werte. Die Kennungen und Statuswerte müssen beim Import fachlich zugeordnet werden.

Weitere Bestandteile: meta enthält Betrieb, Erzeugungszeitraum, Zeitzonenhinweis, Größe und Rechtstextfassungen; beschreibungen erläutert die Abschnitte; ausschluesse und hinweise erklären Eingriffe; vollstaendig, vollstaendigkeit und unvollstaendig zeigen erkannte Lücken. umfrage_ergebnisse_anonym enthält zusammengefasste Ergebnisse. rechtliche_zustimmungen enthält betriebliche Annahmen, kenntnisnahmen_datenschutz persönliche Kenntnisnahmen, jeweils soweit für das exportierende Konto zugänglich. referenz.gesetzliche_parameter enthält die Regelwerte für das Betriebsland. dateien enthält das Anhangverzeichnis.

Datenstrukturen

Bereich unter tabellenInhaltSortierfelder
betriebeStammdaten des Betriebs.id
betriebs_einstellungenBetriebsweite Einstellungen (Sichtbarkeit, Fristen, Abrechnungstag).betrieb_id
mitarbeiterAlle Anstellungen des Betriebs, einschliesslich eingeladener, pausierter und inaktiver. Eine Person kann mehrere Zeilen haben.id
rollenRollen des Betriebs; aktiv = false heisst weich gelöscht.id
mitarbeiter_rollenWelche Anstellung welche Rolle ausüben darf.mitarbeiter_id, rolle_id
schicht_vorlagenWochenraster der wiederkehrenden Schichten. wochentag ist montagsbasiert: 0 = Montag, 6 = Sonntag.id
schicht_vorlage_mindestbesetzungRollenbedarf je Vorlage.schicht_vorlage_id, rolle_id
planungszyklenPlanungszeiträume samt Solver-Läufen.id
schicht_instanzenDie konkreten Schichten mit Datum und Status.id
schicht_instanz_mindestbesetzungRollenbedarf je konkreter Schicht.schicht_instanz_id, rolle_id
schicht_zuweisungenWer welche Schicht in welcher Rolle übernimmt.id
schicht_ausschreibung_bedarfOffene Ausschreibungen je Schicht und Rolle.id
schicht_notizenNotizen an einzelnen Schichten.id
urlaubUrlaubsanträge samt Status und Entscheidung.id
abwesenheitAbwesenheiten ausserhalb des Urlaubs.id
verfuegbarkeitenRückmeldungen zur Verfügbarkeit je Schicht.mitarbeiter_id, schicht_instanz_id
mitarbeiter_schicht_vorliebenDauerhafte Schichtvorlieben je Vorlage.mitarbeiter_id, schicht_vorlage_id
mitarbeiter_schicht_tagesvorliebenSchichtvorlieben für einen bestimmten Tag.mitarbeiter_id, schicht_vorlage_id, datum
benachrichtigungenAnkündigungen, Umfragen, Checklisten und Systemmeldungen. anonym = true heisst: die Einzelstimmen der zugehörigen Umfrage sind nicht personenbezogen auswertbar.id
umfrage_optionenAntwortmöglichkeiten je Umfrage.id
umfrage_stimmenEinzelstimmen — ausschliesslich zu Umfragen, die nicht anonym sind. Für anonyme Umfragen steht stattdessen die Auszählung unter umfrage_ergebnisse_anonym.id
aufgabenChecklistenpunkte an Mitteilungen.id
benachrichtigung_gelesenWer welche Mitteilung gelesen hat.benachrichtigung_id, mitarbeiter_id
nachricht_anhaengeVerzeichnis der Anhänge; Dateiinhalte separat bereitzustellen.id
schichttausch_anfragenSchichttausch: Angebot, Annahme, Genehmigung.id
notfall_gruendeGeschützte optionale Notfallgründe. Bezug zu notfaelle über notfall_id; nur für berechtigte Führungskräfte.notfall_id
notfaelleNotfallmeldungen und Vertretungen.id
plan_aenderungenÄnderungsprotokoll des Betriebs. Alte und neue Werte liegen als JSON vor.id
einladungenOffene und eingelöste Einladungen. Der Einladungs-Hash ist ein Zugangsgeheimnis und fehlt.erstellt_am
betrieb_abonnementsTarif und Abrechnungsstand. Rechnungen und Zahlungsmittel liegen beim Zahlungsdienstleister und sind über das Kundenportal abrufbar.betrieb_id

Bei einladungen werden betrieb_id, mitarbeiter_id, ablaufdatum, erstellt_am und eingeloest_am ausgegeben; bei betrieb_abonnements betrieb_id, plan, status und aktualisiert_am. Die übrigen Bereiche enthalten die für das berechtigte Konto lesbaren Datensatzfelder, mit den nachfolgend erläuterten Eingriffen. Das Verzeichnis beschreibt die aktuelle Schnittstelle; für eine konkrete Migration stellt der Anbieter erforderliche ergänzende Feld- und Statusbeschreibungen bereit.

Grenzen und Ausschlüsse

  • Das Paket ist kein gemeinsamer Datenbankschnappschuss. Änderungen während der Erzeugung können zu Abweichungen und offenen Verweisen führen. Für einen Abschlussstand ist ein abgestimmter Exportzeitpunkt ohne parallele Änderungen sinnvoll. Erkannte offene Verweise stehen in vollstaendigkeit.offene_verweise.
  • Anhangdateien sind derzeit nicht im JSON enthalten. Sind Anhänge vorhanden, wird das Paket als unvollständig gekennzeichnet. Die Dateien sind im Rahmen eines vollständigen Exportverlangens zusätzlich bereitzustellen; ein Dateipfad allein erfüllt diesen Anspruch nicht.
  • Passwort-Hashes, Sitzungs-, Wiederherstellungs-, Verknüpfungs- und Einladungstoken sowie Push-Token werden zum Schutz der Zugänge nicht weitergegeben. Der neue Dienst benötigt eigene Zugänge. Die fachlichen Profil- und Einladungsdaten sind enthalten.
  • Persönliche, kontoweite Benachrichtigungseinstellungen, fremde Betriebsdaten und betriebsunabhängige Fehlermeldungen gehören nicht zum Betriebsexport. Eigene Auskunftsrechte betroffener Personen bleiben unberührt.
  • Einzelstimmen anonymer Umfragen werden durch zusammengefasste Ergebnisse ersetzt. Entfernte Namen werden nicht wiederhergestellt; Geheimnisse und sensible Angaben werden im Änderungsprotokoll redigiert. Erforderliche weitergehende Herausgaben werden anhand der Berechtigung und Rechte Betroffener geprüft.
  • Stripe-Kunden- und Abonnementkennungen fehlen im Download; sie sind keine Zahlungsmittel und werden nicht als solche übertragen. Vertragsbezogene Informationen und Rechnungen können berechtigte Kunden über das Kundenportal oder auf Anfrage erhalten. Der eigene Programmcode und interne Sicherheitskonfigurationen sind kein Bestandteil des überlassenen Kundeninhalts.

Infrastruktur und internationaler Zugang

Die Datenbank liegt bei Supabase in Irland; die Website und serverseitige Webverarbeitung laufen bei Vercel über dessen internationale Infrastruktur. Die beteiligten Unternehmen unterliegen insbesondere irischem bzw. EU-Recht und US-Recht; E-Mail- und Push-Dienste können Daten in den USA verarbeiten. Die Anbieter- und Ortsangaben stehen in AVV, Anlage 3 und Datenschutzerklärung, Ziffer 13 und 14.

TLS, serverseitige Berechtigungsprüfungen, getrennte Betriebszugriffe und beschränkte Administrationszugänge schützen auch nicht-personenbezogene Betriebsdaten. Der Anbieter ist verpflichtet, behördliche Herausgabeverlangen auf eine gültige Rechtsgrundlage zu prüfen, erforderlichenfalls Rechtsbehelfe zu nutzen, die Herausgabe auf das rechtlich Erforderliche zu begrenzen und den Kunden zu informieren, soweit kein gesetzliches Verbot besteht. Art. 32 der Datenverordnung bleibt anwendbar; ein ausländisches Verlangen allein schafft keine unionsrechtliche Übermittlungsbefugnis. Ein Ausschluss jedes Zugriffsrisikos wird nicht zugesagt.